Newsletter 10/2024

Klimabündnis Arbeitskreis beansprucht Zugang zu Umweltinformation

Es ist der Sinn des Umweltinformationsgesetzes, der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen. Informationspflichtige Stellen sind dabei vor allem Verwaltungsbehörden und Gebietskörperschaften.

Warum stellt der Klimabündnis-Arbeitskreis Anfragen?

  • Um Grundlagen und Know-How für die konstruktive Mitarbeit im Umweltbeirat zu erhalten.
  • Um die interessierte Öffentlichkeit einzubinden.
  • Um Ideen zu sammeln und Maßnahmenvorschläge an Politik und Verwaltung heranzutragen, wie das Ziel Klimaneutralität 2040 bestmöglich erreicht werden kann.

Warum ist eine Anfrage zum Thema “Klimaneutrale Gemeindewohnungen” sinnvoll?

  • Die Umstellung der Gemeindewohnungen spielt im derzeit in Erstellung befindlichen Klimaneutralitätsfahrplan sowie im Umsetzungsprogramm der städtischen Energiewende eine wichtige Rolle.
  • Ein gut ausgearbeiteter Plan hilft, Zeit- und Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
  • Ein Plan bietet eine Grundlage für das Monitoring und die Evaluation der Fortschritte.
  • Ein transparenter Umstellungsplan fördert die Beteiligung und Akzeptanz der Mieter:innen und Bürger:innen.

Anfrage des Klimabündnis Arbeitskreises

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Berufung auf die §§ 1 bis 5 UIG begehren wir gemäß § 5 UIG die Herausgabe untenstehender Umweltinformationen bzw. die Beantwortung untenstehender Fragen. Hilfsweise wird die Anfrage gestützt auf Artikel 3 EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und Artikel 2 und 4 der Aarhus Konvention, das Landes UIG, das Landes-AuskunftspflichtG und das Bundes-AuskunftspflichtG.

Vom Begriff der Umweltinformation erfasst sind gemäß § 2 Ziffer 2 UIG auch Maßnahmen, einschl. Verwaltungsmaßnahmen und Verwaltungsakte, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder deren Schutz dienen. Damit gemeint sind insb. Bescheide, Verfahrensanordnungen, verfahrensfreie Verwaltungsakte und zwar gleichgültig, ob diese bereits beschlossen oder erst geplant sind (Erl. Bem. zur RV des UIG 2004 (EB 73), Ennöckl/Maitz, UIG2 (2011) 24).

Wie aus der Judikatur des EuGH zur alten Fassung der Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG) hervorgeht, sollte der Begriff „einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen“ in Art 2 lit a Richtlinie 90/313/EWG klarstellen, dass zu den Handlungen, die unter die RL fallen, sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit zu zählen sind [..]. (Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Informationen, die Aufschluss über Auswirkungen von Umweltverschmutzungen bzw. Bestandteilen über den Zustand menschlicher Gesundheit und Sicherheit geben, ausdrücklich vom UIG, dem Landes-AuskunftspflichtG, der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und der Aarhus Konvention erfasst sind.

Folglich begehren wir die Herausgabe der folgenden Informationen:

  • Wie viele Gemeindewohnungen sind im Besitz der Stadt Wiener Neustadt?
  • Für wie viele dieser Gemeindewohnungen gibt es einen Energieausweis?
  • Gibt es eine Übersicht über die Energiebedarfs-Daten der Gemeindewohnungen?
  • Wie viele der Gemeindewohnungen wurden (in den letzten 10/15 Jahren?) thermisch saniert?
  • Wie viele der Gemeindewohnungen wurden (in den letzten 10/15 Jahren?) thermisch-energetisch saniert?
  • Wie viele Gemeindewohnungen sind an das Fernwärmenetz angeschlossen?
  • Wie viele Gemeindewohnungen werden derzeit mit Gas beheizt?
  • Wie viele Gemeindewohnungen werden derzeit mit Öl beheizt?
  • Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umstellung der Heizform der Gemeindewohnungen auf nicht-fossile Energieträger?
  • Wie schaut der konkrete Zeitplan für die thermische bzw. thermisch-energetische Sanierung der noch nicht sanierten Gemeindewohnungen aus?

Sofern Teile der Informationen nicht sofort herausgegeben werden können, beantragen wir unter Berufung auf die Aarhus Konvention und die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG die unverzügliche Herausgabe jener Information, die unmittelbar erfolgen kann und Information darüber, bis wann die restlichen Fragen beantwortet werden können. Bei Unklarheiten weisen wir auf die ausdrücklich erhöhte Manuduktionspflicht im UIG, der EU-Umweltinformationsrichtlinie und der Aarhus Konvention hin.

Sofern sich das Begehren inhaltlich auf landesrechtliche Bestimmungen bezieht, stellen wir diesen Antrag sinngemäß nach landesrechtlichen Bestimmungen. Sofern das Bundesland Niederösterreich die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG oder Artikel 2 und 4 der Aarhus Konvention nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Behörde diese unmittelbar anzuwenden, da sie hinreichend konkretisiert sind und keine Nachteile für Dritte bewirken. Zusätzlich beziehen wir uns auf das Auskunftspflichtgesetz des Bundes sowie die allgemeinen Bestimmungen des Landes-Auskunftsgesetzes. Es gilt das Günstigkeitsprinzip (vgl. Ennöckl/Maitz, UIG2 (2011) 16).

Mit freundlichen Grüßen
    Friederike Zauner / Mag. Hannes Knett

Antwortschreiben des Magistrats

Bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz auf Herausgabe von Umweltinformationen betreffend Stand und Plan der Sanierung der Gemeindewohnungen der Stadt Wiener Neustadt im Zusammenhang mit der Erreichung der Klimaziele 2030 vom 22.05.2024, eingelangt ma 24.05.2024, darf Folgendes mitgeteilt werden:

Folgende Einheiten stehen mi Eigentum der Stadt Wiener Neustadt bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften:

  • IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt GmbH: Gesamtanzahl 256 Einheiten – 2198 Wohnungen und 85 Geschäftslokale
  • Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung: 67 Einheiten
  • Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH: 21 Einheiten
  • Stadt Wiener Neustadt: 67 Einheiten

Derzeit sind 373 Einheiten an das Fernwärmenetz angeschlossen. Sämtliche Häuser sind an das Gasnetz angeschlossen. Da die Mieter mti den Energielieferanten Einzelbezugsverträge abschließen, liegen weder Informationen über die tatsächlich genutzte Heizungsart pro Objekt noch Verbrauchsdaten vor.

Energieausweise sind auf die Dauer von 10 Jahren befristet. Anlassbezogen werden Energieausweise für Bestandsobjekte erstellt, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht laufend zusätzliche Kosten entstehen zu lassen, die wiederum für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsobjekten eingesetzt werden können.

Die Umstellung der Heizungsform sowie die thermische bzw. thermisch-energetische Sanierung einer Gemeindewohnung hängt von mehreren Faktoren, wie Zustand des Gebäudes und budgetärer Mittel ab. In den Objekten werden laufend Sanierungen nach Maßgabe der finanziellen Mittel durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung gesamtheitlich für alle auskunftspflichtigen Stellen erfolgt.

mit freundliche Grüßen
    Mag. Markus Biffl/ Magistratsdirektor

Bewertung der Antwort aus Sicht des Klimabündnis Arbeitskreises

Die Anfrage wurde termingerecht in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen beantwortet. Es ist aber fest zu halten, dass eine ganze Reihe von Fragen nicht beantwortet wurde, vermutlich mangels vorhandener Daten.

Konkret fehlen Antworten zu folgenden Details:

  • Für wie viele dieser Gemeindewohnungen gibt es einen Energieausweis?
  • Gibt es eine Übersicht über die Energiebedarfs-Daten der Gemeindewohnungen?
  • Wie viele der Gemeindewohnungen wurden (in den letzten 10/15 Jahren?) thermisch saniert?
  • Wie viele der Gemeindewohnungen wurden (in den letzten 10/15 Jahren?) thermisch-energetisch saniert?
  • Wie viele Gemeindewohnungen werden (dezentral, Fernwärme ist ja auch teils fossil) derzeit mit Gas beheizt.
  • Wie viele Gemeindewohnungen werden (dezentral, Fernwärme ist ja auch teils fossil) derzeit mit Öl beheizt?
  • Gibt es einen Zeitplan für die Umstellung der Heizform der Gemeindewohnungen auf nicht-fossile Energieträger?

Es ist – bezogen auf die nicht beantworteten Fragen.- die Absicht des Klimabündnis Arbeitskreises, darauf hinzuweisen, dass es für das Erreichen der Klimaneutralität notwendig ist, entsprechendes Material aufzubereiten und Daten zu erheben. Nur mit konkreten Zahlen und der zeitgerechten budgetären Vorsorge sind Sanierungs- und Umstellungspläne zu erstellen.

Veranstaltungs-Hinweise

Aktion Mitmensch: Im Gespräch mit Judith Kohlenberger – „GEGEN DIE NEUE HÄRTE“ – Lesung und Diskussion
Montag 14. Oktober 2024 · 18:00 Uhr
Gläserner Saal des BORG

Herzog-Leopold-Straße 32; 2700 Wiener Neustadt
Eintritt: freie Spende zugunsten der Hochwasserhilfe

Dr. Judith Kohlenberger wurde 1986 in Eisenstadt geboren. Sie forscht zu Fluchtmigration, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Frau Dr. Kohlenberger lehrt am Institut für Sozialpolitik der WU Wien und dem Österreichischen Institut für Internationale Politik. Seit 2015 arbeitet sie im Bereich der interdisziplinären Fluchtforschung.

Radreisevortrag: Maria Patek – Abenteuer in Skandinavien
Donnerstag 24. Oktober 2024 · 19:00 Uhr
Bildungszentrum St. Bernhard Wiener Neustadt, Domplatz 1

DI Maria Patek tourte über 1000 km von Oslo nach Rostok.
Die engagierte Spitzenbeamtin Maria Patek war Sektionsleiterin für Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit und 2019 Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in der Regierung von Brigitte Bierlein. Die Radtour war ihr Weg in die Pension. Maria Patek erzählt über ihre Erlebnisse und Erfahrungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und den Besuch des Vortrages. Lassen Sie sich vom „Radreisefieber“ anstecken … auch wenn es bei uns oft nur Tages- oder Wochentouren sind.

Gemütlicher Ausklang bei Getränken und Snacks.
Eintritt: 15,- € / 12,- für Mitglieder von St.Bernhard
Veranstalter: Radlobby Wiener Neustadt, Bildungszentrum St. Bernhard, rad-fahren.at

klimaaktiv Gemeindetool

Mit dem klimaaktiv Gemeindetool können österreichische Gemeinden lokale Vorhaben auf ihre klimarelevanten Folgen überprüfen und verbessern. Das Tool ist kostenlos und kann ohne Vorwissen einfach bedient werden.

Egal, ob es sich um den Bau einer neuen Schule, das Errichten eines PV-Parks oder die Umgestaltung eines Stadtviertels handelt – alle Vorhaben einer Gemeinde haben Auswirkungen auf das Klima, positiv oder negativ. Mit diesem Tool bietet klimaaktiv allen österreichischen Gemeinden und Städten (bis 50.000 Einwohner:innen) ein Werkzeug, mit dem sie auf einfache und praktische Art sämtliche Projekte vorab einer Klimarelevanz-Prüfung unterziehen können.

Ein Ampelsystem bewertet Vorhaben

Mithilfe von einfachen Fragen stuft das Tool die CO2-Relevanz eines Vorhabens mittels Ampelsystem ein und gibt Empfehlungen, wie es klimafreundlich(er) umgesetzt werden kann. Ebenso stellt das Tool positive Auswirkungen auf das Klima dar und zeigt, wie der Klimanutzen noch vergrößert werden kann.

Die Nutzung des Tools kann durch Gemeinde-Mitarbeiter:innen erfolgen

Gerade in kleineren Gemeinden fehlen oft die Ressourcen für Expert:innen in Klimafragen oder CO2-Bilanzen. Dieses Tool benötigt kein Fachwissen, nicht einmal besondere Vorkenntnisse. Es kann von allen Mitarbeiter:innen einfach bedient werden. Man erhält in wenigen Minuten eine valide Aussage darüber, welche Folgen für das Klima ein konkretes Gemeindevorhaben hat und Vorschläge wie es klimafreundlich umgesetzt werden kann.

Gemeinden sind besonders wichtig für das Erreichen der Klimaziele

Gemeinden kommt eine besondere Rolle zu, wenn es um das Erreichen von Klimazielen oder das Gelingen der Energiewende geht. Denn sie sind es, die den konkreten Alltag und die Lebenswelt ihrer Bewohner:innen gestalten. Umso wichtiger ist es, sämtliche Vorhaben auf lokaler Ebene schon in der Planungsphase einer Beurteilung ihrer klimarelevanten Auswirkungen zu unterziehen. Jede Gemeinde erhält von klimaaktiv bei Interesse dieses kostenfreie Tool sowie hilfreiche Informationen zum Test und zur Einführung in der eigenen Verwaltung.

Kontakt:

Klimaaktiv Gemeinden
Dr. Heimo Bürbaumer
Österreichische Energieagentur
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien